Matter of Taste AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Matter of Taste Colorconnextion

 

Inhaber: Christian Höhn

 

Die Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber/Verwerter und uns die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufrieden stellende Ergebnisse ist. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen.

 

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

Das Urheberrecht bleibt bei dem, der es geschaffen hat sämtliche Urheberrechte liegen dem zu folge bei Matter of Taste. Übertragen werde können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumen die Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungsrechte- oder Nutzungsrechte ein.

 

Die Arbeiten (Entwürfe, Skizzen, Scribbles, Zeichnungen, Layouts, Ausdrucke, Proofs, Daten, etc.) von Matter of Taste sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

Ohne Zustimmung von Matter of Taste dürfen alle ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch nur von Teilen des Werkes ist unzulässig.

 

Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

 

Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzung (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen ausdrücklich der Zustimmung von uns.

 

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ausdrücklich der Einwilligung von Matter of Taste.

 

Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.

 

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Matter of Taste.

 

 

2. Honorar

 

Unsere Berechnungen richten sich soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist nach, Quadratmeter, Aufwand, Farbigkeit und Örtlichen Gegebenheiten.

 

Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so müssen wir Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeits- und Materialaufwand verlangen. In Erweiterung dieser Regelung (vor allem bei Neukunden) kann auch wegen der hohen Materialkosten nach Auftragserteilung und vor Auftragsbeginn eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme verlangt werden. Die restlichen 50 % werden dann sofort nach Abschluss der Arbeiten sofort ohne Abzug fällig.

 

Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

3. Zusatzleistungen

 

Die Änderung von Entwürfen, Skizzen, Scribbles, Zeichnungen, Layouts, etc., die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung, etc.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

 

Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

 

An unseren Arbeiten werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

 

Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an uns zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

 

Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.

 

 

4. Korrektur und Produktionsüberwachung

 

Vor Produktion sind uns abgezeichnete Layouts oder Korrekturmuster vorzulegen.

 

Die Produktion wird von uns nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung gegen Honorar überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so sind wir ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

 

 

5. Haftung

 

Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von uns nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

 

Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit.

 

Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag geben, haften wir nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

 

Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haften wir dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zu unseren Aufgaben gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare Bedenken gegen geplante Maßnahmen hinzuweisen.

 

Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht

 

Der Auftraggeber/Verwerter verpflichtet sich uns gegenüber alle Geschäftsgeheimnisse und alle Unterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren und alle Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht besteht auch über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

 

 

6. Allgemeine Rahmenbedingungen

 

Wir unternehmen für den Auftraggeber die künstlerische Gestaltung der zur Verfügung stehenden Wände und Flächen. Die Gestaltung geschieht im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Alle zur Umsetzung der Arbeiten nötigen Vorrausetzungen werden von dem Auftraggeber gestellt (Zugang, Strom, Licht, Wasser, Müllentsorgung, Gerüst oder Hebebühne, etc.)

 

Aufgrund von Wettereinflüssen (starker Wind, Regen, Kälte, Schnee, Hagel, etc.) muss der Auftraggeber damit rechnen, dass eine Umsetzung bzw. Fertigstellung der Arbeiten nicht jederzeit und an jedem Ort garantiert werden kann bzw. beeinträchtigt oder zeitlich versetzt erfolgt.

 

Wir unternehmen geeignete organisatorische und technische Maßnahmen, um die üblichen Anforderungen hinsichtlich Qualität und Zuverlässigkeit zu erfüllen.

 

Wir und der Auftraggeber haben das Recht sich gegenseitig – im Rahmen der Zusammenarbeit – als Kooperationspartner auch gegenüber der Presse zu nennen.

 

Eventuelle Abweichungen (in Form oder Farbe) hinsichtlich der Umsetzung der Vorlage werden vom Kunden in Kauf genommen und sind kein Grund für eine Minderung, Nachbesserung oder Reklamation.

 

Ruht die Auftragsdurchführung durch Kundenverschulden oder auf Kundenwunsch hin, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere die Kosten für eine Wiederaufnahme der Arbeiten, zusätzlich behandelt.

 

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort (Leistungsort) und Gerichtsstand ist Dresden, bzw. der Hauptgeschäftsitz.